AGB - Just2Takes Media GmbH

§1 GELTUNG, VERTRAGSABSCHLUSS

  1. Die Firma Just2Takes Media GmbH, im Weiteren als "Agentur" bezeichnet, erbringt ihre filmischen und anderen Leistungen ausschließlich gemäß den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und ihren Kunden, auch wenn nicht explizit darauf hingewiesen wird. Die AGB sind für Unternehmenskunden bindend, einschließlich freiberuflicher Personen oder Personen mit eigenem Markteinfluss (z. B. Sportler, Prominente, Künstler oder andere Personen mit relevanter öffentlicher Präsenz).

  2. Maßgeblich ist stets die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Version. Abweichungen oder zusätzliche Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

  3. Die AGB werden jedem Kunden vor einer potenziellen Geschäftsbeziehung im Rahmen eines Angebots zur Verfügung gestellt. Die Agentur informiert ihre Kunden über Änderungen oder neue Versionen elektronisch per E-Mail. Änderungen der AGB gegenüber bestehenden Kunden gelten als akzeptiert, sofern der Kunde den geänderten Punkten nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht. Nach Kenntnisnahme des Kunden ersetzen Änderungen an den AGB vollständig die vorherige Version und alle damit verbundenen Ansprüche.

  4. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

  5. Wenn der Kunde durch sein Handeln bei Bekanntgabe der AGB den Abschluss des Angebots oder die Fortsetzung des bestehenden Auftrags signalisiert, gilt dies als Zustimmung zu den AGB. Die AGB werden in jedem Fall durch die Übermittlung der Auftragsbestätigung Vertragsbestandteil, es sei denn, es wird einzelnen Inhalten bis dahin oder innerhalb der Frist der Auftragsbestätigung widersprochen.

  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder dagegen Widerspruch erhoben werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Grundlage geschlossenen Verträge unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

  7. Die Angebote der Agentur sind bis zur Annahme des Auftrags durch Übermittlung der Angebotsbestätigung unverbindlich. Die angegebenen Kosten können um bis zu +/- 10% variieren, vorbehaltlich etwaiger Rechenfehler oder Änderungen von Designanforderungen und technischen Gegebenheiten. Die Gültigkeit der Produktions- und technischen Kosten des Kostenvoranschlags beträgt 30 Tage ab Ausstellungsdatum.

 

 

§2 ANZUWENDENDES RECHT

  1. Der Vertrag und sämtliche daraus resultierenden gegenseitigen Rechte, Pflichten und Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht. Dabei werden die Verweisungsnormen sowie das UN-Kaufrecht ausgeschlossen.

 

§3 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

 

  1. Der Erfüllungsort ist der Firmensitz der Agentur.

  2. Jeglicher Widerspruch gegen diese Bestimmungen muss unverzüglich vor Vertragsunterzeichnung schriftlich dokumentiert werden. Ein nachträglicher Widerspruch gegen einzelne Klauseln der AGB ist nicht möglich.

  3. Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen der Agentur und dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Firmensitz der Agentur zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen behält sich die Agentur das Recht vor, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 

 

§4 LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

  1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Vereinbarung, dem Angebot oder einer etwaigen Auftragsbestätigung durch die Agentur sowie etwaigen Protokollen und zugehörigen Aufschlüsselungen. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens hat die Agentur bei der Auftragserfüllung Gestaltungsfreiheit.

  2. Nach Erhalt des Angebots seitens der Agentur hat der Kunde dieses schriftlich zu bestätigen, was als sofortige Annahme des Angebots gilt.

  3. Als Annahme gilt auch, wenn der Kunde Handlungen vornimmt, wie beispielsweise die Übermittlung von Unterlagen oder sonstige mit dem Auftrag zusammenhängende Tätigkeiten, und danach der übermittelten Auftragsbestätigung nicht innerhalb der Frist widerspricht.

  4. Nach erfolgreicher Annahme der Angebotsunterlagen kann die Agentur eine Auftragsbestätigung übermitteln, um einen zeitnahen Start der Abwicklung, die Verbindlichkeit beider Parteien und eine entsprechende Überbrückung bis zur Vertragsunterzeichnung zu ermöglichen. Der Kunde hat grundsätzlich innerhalb von fünf Werktagen die Möglichkeit, durch schriftlichen Widerspruch von der Auftragsbestätigung zurückzutreten, falls diese nicht den besprochenen Parametern entspricht. Nach Ablauf der Frist oder konkludenter Handlung seitens des Kunden im Zuge der Auftragsabwicklung gilt der Auftrag als erteilt und wird in Rechnung gestellt.

  5.  Der Kunde wird der Agentur rechtzeitig und vollständig alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind. Er wird die Agentur über alle Umstände informieren, die für die Durchführung des Auftrags relevant sind, auch wenn diese erst während der Auftragsausführung bekannt werden.

  6.  Der Kunde wird der Agentur rechtzeitig und vollständig alle für ihre Arbeit erforderlichen oder hilfreichen Daten und Informationen zur Verfügung stellen. Die Agentur verpflichtet sich zur streng vertraulichen Behandlung dieser Informationen.

  7.  Der Kunde trägt die Kosten, die dadurch entstehen, dass Arbeiten aufgrund seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben wiederholt werden müssen oder sich verzögern.

  8.  Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, die zur Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos usw.) auf etwaige Urheber-, Marken-, Kennzeichen- oder sonstige Rechte Dritter zu überprüfen (Rechteklärung) und zu garantieren, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den beabsichtigten Zweck verwendet werden können.

  9.  Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht - im Innenverhältnis zum Kunden - nicht für die Verletzung solcher Rechte Dritter durch die zur Verfügung gestellten Unterlagen.

  10.  Wird die Agentur von einem Dritten wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so stellt der Kunde die Agentur schad- und klaglos; Er hat sämtliche Nachteile zu ersetzen, die der Agentur durch eine solche Inanspruchnahme entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr etwaiger Ansprüche Dritter zu unterstützen, indem er unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung stellt.

 

 

§5 BEAUFTRAGUNG DRITTER

  1. Die Agentur behält sich das Recht vor, die Leistung nach eigenem Ermessen entweder selbst auszuführen oder sachkundige Dritte als Erfüllungsgehilfen heranzuziehen und/oder solche Leistungen zu substituieren. Diese Dritten können gesetzliche und nicht-gesetzliche Organisationen, Vereine, Einzelpersonen oder Unternehmen aus dem In- und Ausland sein. Der Kunde kann die Substitution einer Leistung durch einen bestimmten Dritten untersagen, sofern er einen angemessenen Ersatz für diesen Dritten benennt.

  2.  Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen der Agentur oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird den Dritten sorgfältig auswählen und sicherstellen, dass er über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen verfügt.

  3.  Der Kunde ist verpflichtet, für Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Laufzeit des Vertrags hinausgehen, einzustehen. Dies gilt auch im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags aus wichtigem Grund.

  4.  Wenn die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen im Auftrag des Kunden beauftragt, stehen die jeweiligen Auftragnehmer nicht als Erfüllungsgehilfen der Agentur, sondern unterhalten eine direkte Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

 

§6 TERMINE

  1. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen werden, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich festgelegt, lediglich als ungefähre Richtwerte betrachtet und sind unverbindlich. Verbindliche Terminvereinbarungen müssen schriftlich festgehalten oder von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

  2.  Falls die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen verzögert wird, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, wie beispielsweise Ereignisse höherer Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die nicht mit zumutbaren Mitteln abwendbar sind, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses. Die Fristen verlängern sich entsprechend. Falls solche Verzögerungen länger als zwei Monate andauern, haben der Kunde und die Agentur das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

  3.  Sollte sich die Agentur in Verzug befinden, kann der Kunde nur nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, sofern diese Frist ergebnislos verstreicht. Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund von Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, es sei denn, es kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.

  4.  Wenn der Kunde Termine verschiebt, die den gesamten Leistungszeitraum verlängern oder verschieben, kann die Agentur für die zusätzliche Leistungsdauer einen Teil der ursprünglichen Honorarnote auf das Gesamthonorar aufschlagen.

  5.  Falls aufgrund von Verschiebungen gebuchte Positionen und erstelltes Material überflüssig werden, ist die Agentur nicht verpflichtet, die dadurch entstehenden Kosten dem Kunden zu erstatten.

  6.  Bei vereinbarten Besprechungsterminen im Rahmen der Betreuung sind sowohl der Kunde als auch die Agentur verpflichtet, diese Termine einzuhalten.

 

 

§7 VERTRAGSDAUER

  1. Bei einzelnen Projekten richtet sich die Vertragsdauer nach der vereinbarten Leistungszeit für das jeweilige Projekt.

  2. Für monatliche Abonnements gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums.

 

 

§8 VERTRAGSKÜNDIGUNG, ÄNDERUNG ODER RÜCKTRITT

  1. Nachdem das Angebot akzeptiert und die Auftragsbestätigung übermittelt wurde, entsteht zwischen der Agentur und dem Kunden automatisch ein wirksamer Kaufvertrag. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, muss die Agentur die im Angebot beschriebene Leistung unverzüglich erbringen.

  2.  Beide Parteien, sowohl der Kunde als auch die Agentur, können den laufenden Vertrag nach Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragsdauer mit einer Frist von 14 Tagen zum 15. des Monats kündigen.

  3.  Wenn der Kunde Auftragsarbeiten ohne Beteiligung der Agentur einseitig ändert oder abbricht, muss er die bis dahin erbrachten Leistungen gemäß der Honorarvereinbarung vergüten und alle angefallenen Stornokosten erstatten.

  4.  Es wird eine Stornogebühr in Höhe von mindestens 25 % des gesamten Auftragsvolumens erhoben, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Falls zum Zeitpunkt der Stornierung bereits Leistungen erbracht wurden, muss der Kunde die gesamte erbrachte Leistung gemäß der Stundenabrechnung der Agentur bezahlen.

  5.  Wenn der Kunde eine bereits fertiggestellte Arbeit nicht abnimmt, verzögert oder unbegründet abbricht, muss er der Agentur das gesamte Auftragsvolumen erstatten.

  6.  Sofern der Abbruch nicht auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur zurückzuführen ist, muss der Kunde der Agentur das für diesen Auftrag vereinbarte Honorar anteilig erstatten, ohne dass die Anrechnungsvergütung gemäß § 1168 AGBG greift. Außerdem muss die Agentur bezüglich eventueller Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos gestellt werden.

  7.  Die Agentur kann den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung auflösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aufgrund von vom Kunden zu vertretenden Gründen unmöglich wird oder trotz Setzung einer 14-tägigen Frist weiterhin verzögert wird; b) der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung und einer 14-tägigen Nachfristsetzung fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verstößt; oder c) berechtigte Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Aufforderung der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine angemessene Sicherheit leistet.

  8.  Der Kunde kann den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung auflösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur trotz schriftlicher Abmahnung und einer angemessenen 14-tägigen Frist zur Behebung des Vertragsverstoßes fortgesetzt gegen wesentliche Bestimmungen aus den Verträgen mit dem Kunden verstößt.

  9.  Zahlungen in Form von Anzahlungen oder Teilzahlungen, die vom Kunden geleistet wurden, sind bei einer Auflösung seitens des Kunden oder der Agentur unabhängig von den bisher erbrachten Leistungen nicht erstattungspflichtig.

 

§9 HONORAR

  1. Die Agentur kann für ihre Produkte und Dienstleistungen verschiedene Honorarmodelle anwenden, darunter Einmalzahlungen, monatliche Zahlungen mit bestimmter oder unbestimmter Laufzeit.

  2.  Wenn kein anderes Honorar vereinbart wurde, beträgt das Stundenhonorar der Agentur standardmäßig EUR 150,00 netto.

  3.  Die Agentur gilt ihre Leistungen als erbracht, auch wenn nur ein Teil der beschriebenen Positionen erfüllt wurde. Der Kunde erkennt an, dass Kommunikations- und Supportleistungen immer Teil der Leistung sind und nicht separat aufgeführt werden müssen. Diese Leistungen berechtigen die Agentur in jedem Fall zu einer Vergütung in Höhe von 25% der jeweiligen Positionen.

  4.  Der Honoraranspruch der Agentur entsteht für jede erbrachte Leistung, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Agentur kann Vorschüsse oder Akontozahlungen verlangen, insbesondere bei Aufträgen über EUR 1.000,00 oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Die übliche Akontozahlung beträgt mindestens 50% des gesamten Auftragsvolumens.

  5.  Monatliche Leistungen werden jeweils zur Monatsmitte abgerechnet und fakturiert. Bei Nichtkündigung des Kunden bis zur Monatsmitte besteht Anspruch auf 100% des Honorars. In anderen Fällen wird das Honorar anteilig anhand der erbrachten Leistung und der entstandenen Aufwände abgerechnet.

  6.  Wenn ein Projekt ohne Verschulden der Agentur deutlich länger als geplant dauert und keine weiteren Maßnahmen seitens der Agentur erforderlich sind, kann die Agentur bis zu 90% des Auftragsvolumens in Rechnung stellen und das Projekt einer neuen zeitlichen Bewertung unterziehen.

  7.  Das Honorar ist netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Falls keine spezifische Vereinbarung getroffen wurde, hat die Agentur Anspruch auf ein marktübliches Honorar für erbrachte Leistungen und die Überlassung von Nutzungsrechten.

  8.  Alle Leistungen, die nicht durch das vereinbarte Honorar abgedeckt sind, werden nach vorheriger Absprache gesondert vergütet. Barauslagen der Agentur sind vom Kunden nach Vorlage von Belegen zu erstatten.

  9.  Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Bei absehbarer Überschreitung der veranschlagten Kosten um mehr als 15% wird der Kunde darauf hingewiesen.

  10.  Eine Überschreitung bis 15% gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Werktagen schriftlich widerspricht und kostengünstigere Alternativen angibt.

  11.  Sofern kein grobes Verschulden der Agentur vorliegt, muss der Kunde bei Abbruch des Auftrags das vereinbarte Honorar anteilig erstatten und die Agentur von eventuellen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos stellen.

  12.  Mit der Bezahlung erwirbt der Kunde Nutzungsrechte an den erbrachten Arbeiten innerhalb des vereinbarten Rahmens.

 

 

§10 ZAHLUNG, EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Das Honorar ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden. Diese Regelung gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Agentur bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts sowie aller damit verbundenen Nebenverbindlichkeiten.

  2.  Fehlerhafte oder irrtümlich ausgestellte Rechnungen müssen dem Kunden unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Die Gewährleistungsfristen für Mängel und Schadenersatz gelten entsprechend.

  3.  Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß den für Unternehmergeschäfte geltenden Bestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich im Falle des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu erstatten, soweit sie für eine angemessene Rechtsverfolgung erforderlich sind. Dazu gehören mindestens die Kosten zweier Mahnschreiben in Höhe von je EUR 100,00 netto sowie die Kosten eines Mahnschreibens eines beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Ansprüche bleibt hiervon unberührt.

  4.   Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die Agentur sämtliche Leistungen und Teilleistungen, die im Rahmen anderer Verträge mit dem Kunden erbracht wurden, sofort fällig stellen.

  5.  Die Agentur ist berechtigt, weitere Leistungen bis zur Begleichung des ausstehenden Betrags zurückzuhalten (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des Entgelts bleibt hiervon unberührt.

  6.  Falls Ratenzahlungen vereinbart wurden, behält sich die Agentur das Recht vor, im Falle der nicht rechtzeitigen Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen die sofortige Zahlung des gesamten noch offenen Betrags zu verlangen (Terminverlust).

  7.  Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, es sei denn, die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

 

 

§11 URHEBERRECHT, NUTZUNGS- UND VERWERTUNGSRECHTE

  1. Alle von der Agentur erbrachten Leistungen, einschließlich derjenigen aus der Pre-Produktion (z. B. Ideen, Skizzen, Konzepte) sowie deren Bestandteile und Originale, bleiben Eigentum der Agentur und können jederzeit von ihr zurückgefordert werden.

  2.  Durch die Zahlung des Honorars erwirbt der Kunde das Recht zur Nutzung für den vereinbarten Zweck. Ohne anderslautende Vereinbarung ist die Nutzung der Agenturleistungen ausschließlich in Österreich gestattet, es sei denn, die Nutzung außerhalb Österreichs ist ausdrücklich im Auftrag festgelegt.

  3.  Die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Agenturleistungen erfordert stets die vollständige Bezahlung der entsprechenden Honorare. Wenn der Kunde die Leistungen der Agentur vor vollständiger Bezahlung nutzt, geschieht dies auf der Grundlage eines widerrufbaren Leihverhältnisses.

  4.  Änderungen oder Weiterentwicklungen von Agenturleistungen durch den Kunden oder Dritte bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur und des Urhebers, sofern die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind. Die Zustimmung setzt voraus, dass sämtliche mit der Erstellung der Inhalte verbundenen Honorare beglichen wurden.

  5.  Für die Nutzung von Agenturleistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinausgeht, ist unabhängig vom Urheberrecht die Zustimmung der Agentur erforderlich.

 

§12 KENNZEICHNUNG und TESTIMONIAL

  1. Die Agentur ist befugt, auf allen Werbemitteln und bei sämtlichen Werbemaßnahmen auf die Agentur und gegebenenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

  2. Vorbehaltlich eines schriftlichen Widerrufs seitens des Kunden ist die Agentur berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Webseite mit Namen und Firmenlogo auf die bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung zum Kunden hinzuweisen (Referenzhinweis).

  3.  Die Agentur strebt an, ihre Kunden und Partner in ein Referenzkundenprogramm aufzunehmen, um eine gemeinsame Präsenz am Markt zu demonstrieren und beide Parteien zu fördern. Durch die Aufnahme in das Referenzprogramm willigt der Kunde ein, von der Agentur als Referenzkunde auf der Kundenliste und auf der eigenen Website genannt zu werden. Dies beinhaltet die Nennung des Kunden mit Logo und Projektlösung, die Darstellung des Ansprechpartners als Testimonial mit vorheriger Einwilligung zur Nutzung der Bilder als personenbezogene Daten sowie eine kurze Beschreibung der jeweiligen Kundenlösung.

  4.  Die Agentur ist befugt, ihre Arbeitsergebnisse oder Auszüge davon zum Zwecke der Eigenwerbung, auch nach Beendigung der Vertragslaufzeit, unentgeltlich zu verwenden.

  5. Alle Referenzhinweise gemäß der Kennzeichnung enthalten ausschließlich Informationen, die keine personenbezogenen Daten umfassen.

  6. Sofern durch einen Referenzhinweis personenbezogene Daten betroffen sind, ist ein gesonderter Vertrag zur Nutzung dieser Daten abzuschließen.

 

§13 GEWÄHRLEISTUNG

  1. Der Kunde hat eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung oder Leistung durch die Agentur, schriftlich zu melden und den Mangel zu beschreiben, um Anspruch auf kostenlose Nachbesserung zu haben. Andernfalls gilt die Leistung als akzeptiert. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Anfechtung wegen Mängeln unterliegt einer Frist, die vom Kunden nachzuweisen ist.

  2. Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge hat der Kunde das Recht auf Nachbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, vorausgesetzt, der Kunde ermöglicht alle erforderlichen Maßnahmen zur Untersuchung und Mängelbeseitigung.

  3. Die Agentur kann die Nachbesserung verweigern, wenn sie unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden gesetzliche Rechte auf Umtausch oder Minderung zu. Bei einer Nachbesserung ist der Kunde für die Kosten des Rücktransports der mangelhaften Ware verantwortlich.

  4. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die rechtliche Zulässigkeit der Leistung zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Verwaltungsrecht. Die Agentur ist nur zur groben Prüfung der Rechtmäßigkeit verpflichtet. Im Falle von leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer etwaigen Warnpflicht gegenüber dem Kunden haftet die Agentur nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, die vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

  5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht auf Regress gegenüber der Agentur gemäß §933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Beanstandungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des §924 ABGB wird ausgeschlossen.

 

 

§14 HAFTUNG UND PRODUKTHAFTUNG

  1. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur sowie ihre Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen nicht für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden, unabhängig davon, ob es sich um direkte oder indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden aufgrund von Mängeln, Verzögerungen, Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung oder mangelnder Leistung handelt. Der Geschädigte trägt die Beweislast für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Erfüllungsgehilfen.

  2. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden, Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter. Der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

  3. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen innerhalb von 6 Monaten nach Kenntnis des Schadens, jedoch spätestens nach 2 Jahren ab der schädigenden Handlung der Agentur. Die Höhe der Schadensersatzansprüche ist auf den Netto-Auftragswert begrenzt.

 

§15 DATENSCHUTZ und GEHEIMHALTUNGSPFLICHT

  1. Der Kunde stimmt zu, dass im Rahmen der Auftragsanbahnung übermittelte Daten gemäß den vorvertraglichen Bestimmungen gespeichert und verarbeitet werden.

  2. Alle Informationen und Unterlagen, die der Agentur im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt werden und nicht für die Weitergabe an Dritte bestimmt sind, werden streng vertraulich behandelt. Die Agentur wird Mitarbeiter und Dritte, die solche Informationen oder Unterlagen im Rahmen dieses Vertrages erhalten, zur Vertraulichkeit verpflichten. Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus bestehen.

  3. Der Kunde verpflichtet sich, erstellte konzeptionelle Dokumente ohne Zustimmung der Agentur nicht an Dritte weiterzugeben.

  4. Alle Informationen, die der Kunde im Rahmen eines Angebots erhält oder bereits erhalten hat, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, und der Kunde verpflichtet sich, Stillschweigen darüber zu bewahren. Die unbefugte Weitergabe von Informationen ohne Zustimmung der Agentur führt zum Verlust der gewährten Vorteile, die sich auf dieses Angebot beziehen.

  5. Interna des Unternehmens, die der Kunde im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Agentur erhält, dürfen auch nach Erbringung der Leistung nicht an Dritte weitergegeben werden. Falls dies dennoch geschieht, ist sich der Kunde bewusst, dass durch sein Handeln Ansprüche auf Schadensersatz entstehen können.